Regionales Übergangsmanagement (RÜM)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Worum es geht

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft planen, in einer Modellregion regionale Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf zu koordinieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in einem Reformkonzept die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements (RÜM).

Zu den Inhalten und Aufgaben Ihres RÜM gehören

  • die Moderation und Abstimmung der regionalen Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf sowie
  • die regionale Steuerung der Neugestaltung in den beteiligten Stadt- und Landkreisen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Personalausgaben, jedoch maximal EUR 42.000 für Projektleitung und maximal EUR 35.000 für Projektassistenz (bei Teilzeit anteilig).
  • Für Sachausgaben wird Ihnen ein Zuschuss in Höhe von maximal EUR 5.000 für einen Förderzeitraum von 12 Monaten gewährt.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formlos an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Die Beteiligung einer Region an dem Reformvorhaben setzt einen Gremienbeschluss des Schulträgers voraus, den Bildungsgang AVdual an mindestens einer beruflichen Schule einzuführen, sowie einen Gremienbeschluss des Stadt- beziehungsweise Landkreises, das regionale Übergansmanagement zu übernehmen.

Zu den Aufgaben des RÜM zählen unter anderem:

  • Ermittlung der Bedarfe und Abgleich mit den vorhandenen Maßnahmen,
  • Vernetzung der relevanten Akteure mit dem Ziel, eine Verantwortungsgemeinschaft für die Kommune/den Landkreis aufzubauen
  • Schaffung von Transparenz und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich,
  • Einrichtung und Leitung einer regionalen Steuerungsgruppe,
  • Steuerung des regionalen Gesamtprozesses.

Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem

ein schlüssiges Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf,

Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals sowie

  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025,
  • vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

70174 Stuttgart

0711 1232091; 1232123

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Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionales Übergangsmanagement (RÜM) von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.