Regionalentwicklung (FR-Regio)

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um den demografischen Wandel erfolgreich zu bewältigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Regionalentwicklung, Modellvorhaben der Raumordnung und Vorhaben zur Entwicklung von Impulsregionen im Zusammenhang mit der Bewältigung des demografischen Wandels.

Sie erhalten die Förderung vor allem für nichtinvestive Ausgaben wie

  • die Entwicklung und Umsetzung von Strategie- und Handlungskonzeptionen, insbesondere unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und gebietlicher Neuordnungen,
  • Modellvorhaben der Raumordnung und Bund-Land-Projekte mit fachübergreifenden Ansätzen,
  • Wettbewerbe zur Entwicklung von Impulsregionen und Vorhaben zur Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge sowie
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung der Ergebnisse.

Außerdem erhalten Sie die Förderung für

  • investive Ausgaben für Umsetzungsmaßnahmen zur Entwicklung von Impulsregionen und
  • Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese nicht über andere Förderprogramme gefördert werden können.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Besteht herausgehobenes landesplanerisches Interesse, so können Sie einen Zuschuss bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Ihren Antrag reichen Sie bitte vor dem 30.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regionalen Planungsverband ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise und kreisfreie Städte,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände,

kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände und

andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn diese nicht Beteiligte des Verfahrens sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft von Gebietskörperschaften – eines Aktionsraumes der Regionalentwicklung – oder Partnerin und Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerkes sein.
  • Für das kooperative Zusammenwirken der Kooperationsgemeinschaft oder des Kooperationsnetzwerkes müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, zum Beispiel ein landesplanerischer Vertrag, vorlegen.
  • Das Vorhaben müssen Sie auf Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit im Konsens der Aktionsräume der Regionalentwicklung oder des regionalen Kooperationsnetzwerkes ausgewählt und priorisiert haben.
  • Touristische Vorhaben müssen Sie mit den Destinationsmanagementorganisationen (DMO) abstimmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionalentwicklung (FR-Regio) von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch.