Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Sie erhalten die Förderung für
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale,
- Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung,
- Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
- Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung,
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ und
- Neubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse,
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
- Wasser- und Bodenverbände,
- rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine,
- natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).
- Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Voraussetzungen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020) von Bundesministeri.