Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die der Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und dem Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften dienen.

Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung,
  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen,
  • Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen,
  • Pflege von Hecken.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme.
  • Die Bagatellgrenze beträgt EUR 100,00 bezogen auf die Grundbewilligung pro Jahr.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Antragsverfahren zum 30.6. des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen.
  • Vorhaben der Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen sowie der Pflege von Hecken können Sie in von den unteren Naturschutzbehörden festgelegten Förderkulissen umsetzen, zu denen unter anderem Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope gehören.
  • Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten sowie Vorgaben zum Obstbaumbestand ein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)

45659 Recklinghausen

+49 2361 305-0

www.lanuk.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz von Bundesministerium für Wirtschaft und K.