Quantum International

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der Quantentechnologien forschen und in internationalen Projekten zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrer internationalen Kooperation in den Quantentechnologien.

Gefördert werden Projekte in folgenden 2 Modulen:

Modul A – Technologie weiterentwickeln: Gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte beispielsweise zu den Forschungsthemen:

  • neue Methoden zur Quantenfehlerkorrektur,
  • Chipintegration optischer Komponenten, beispielsweise für das photonische Quantencomputing,
  • Plattformen und Materialien für die Quantensimulation,
  • Schnittstellen zwischen Quantencomputern und Kommunikationssystemen,
  • neue Architekturen und Programmierparadigmen für Quantenberechnungen, einschließlich hybrider Ansätze,
  • Mikro- und Nano-Quantensensoren,

Modul B – Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden: Gefördert werden Projekte, die Kooperationen zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien fördern, beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Entwicklung und pilotartige Umsetzung internationaler Studiengänge,
  • Entwicklung und Umsetzung internationaler Studierenden-Akademien/-Sommerschulen mit starkem Anwendungsbezug, beispielsweise ähnlich der Quantum Future Academy,
  • Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Trainingskonzepte zur Aus- und Weiterbildung potenzieller Anwender der Quantentechnologien,
  • Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Konzepte zur zielgruppengerechten Motivation potenzieller Anwender der Quantentechnologien,
  • Einrichtung gezielter internationaler Austauschprogramme zwischen der Industrie und Forschungseinrichtungen beziehungsweise Hochschulen, um den Transfer von Wissen und Anforderungen zu erleichtern, beispielsweise kollaborative Doktorandenprogramme, Sabbatical-Programme für den zeitlich befristeten Austausch von Beschäftigten aus der Industrie in die Forschung und vice versa,
  • Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher Wahlfachinhalte unter der Berücksichtigung der Bedarfe industrieller Anwender.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen erforderlich. Ihre Projektskizzen reichen Sie bitte bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 15.11.2026 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie haben Ihr Verbundprojekt international aufgestellt und neben deutschen Antragstellenden sind Partnerinnen und Partner aus 1 oder 2 weiteren Ländern beteiligt.
  • Jede Projektpartnerin und jeder Projektpartner müssen mindestens über Fördermittel in Höhe von EUR 100.000 verfügen.
  • In Modul A stellen Sie eine zentrale Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sicher.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI Technologiezentrum GmbH

40468 Düsseldorf

0211 6214441

www.vditz.de/service/kontakt/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Quantum International von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lize.