Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Worum es geht

Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Saarland unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten Ihres großen Unternehmens.

Sie bekommen die Förderung für

Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen,

externe Qualifizierungsvorhaben sowie

(duale) Weiterbildungsstudiengänge

  • in Präsenz- und Onlineformaten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten für Ausbilderinnen und Ausbilder.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 2 Millionen je Projekt.
  • Der Förderbetrag Ihres Vorhabens muss mehr als EUR 10.000 betragen.
  • Ihren Antrag stellen Sie normalerweise mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU nicht erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 Prozent der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen.
  • Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
  • Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen. Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen.

Nicht gefördert werden

  • allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen,
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Unternehmen bestimmter Branchen,

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie

Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

66119 Saarbrücken

0681 5013800

www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen von Bundesministerium für.