Psychosoziale Prozessbegleitung
Worum es geht
Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen fördert Sie als Opferhilfeeinrichtung bei der Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung.
Sie erhalten die Förderung für die Personalausgaben für Ihre Fachkräfte, die die Prozessbegleitung durchführen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personalausgaben für jede von Ihnen eingesetzte Fachkraft. Bei einem Personaleinsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen beträgt Ihr Zuschuss höchstens EUR 6.000, bei mehr als 0,5 Arbeitskraftanteilen höchstens EUR 12.000, jeweils für maximal 1 Jahr.
Ihren Antrag richten Sie bitte an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen am Oberlandesgericht Oldenburg.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wenn Sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO) einrichten oder bereits anbieten und Ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Sie müssen
- die Qualifikation der Personen nachweisen, die in der psychosozialen Prozessbegleitung tätig sind,
- die strukturellen Anforderungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung erfüllen,
- im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam machen und
- eine Statistik sowie einen Sachbericht führen und an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen schicken.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen
26122 Oldenburg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Psychosoziale Prozessbegleitung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasc.