Projektmittel im Musikstadtfonds
Worum es geht
Wenn Sie in der freien Musikszene tätig sind und ein Konzert, Festival oder eine Konzertreihe mit hoher musikalischer Qualität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Teil der lokalen Musikszene genreübergreifend bei der Durchführung von Konzepten und Projekten mit professionellem künstlerischem Standard und hoher programmatischer Qualität.
Sie erhalten die Förderung für
- Projekte, die normalerweise innerhalb eines Jahres durchgeführt werden, wie Konzerte, Konzertreihen und Festivals,
- Auftritte in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, je nach Empfehlung der Fachjury, höchstens aber 150.000 EUR.
- Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
- Sie dürfen für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Die gleichzeitige Unterstützung durch andere Juryförderungen der Behörde für Kultur und Medien ist ausgeschlossen.
- Vor Antragstellung wird Ihnen ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Fachreferat empfohlen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise online oder unter Verwendung der vorgesehenen Formulare vor Beginn Ihres Vorhabens spätestens zum 15. Juni für das Folgejahr an die Behörde für Kultur und Medien.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der freien Musikszene.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie und ein Großteil der im Projekt künstlerisch Tätigen leben oder arbeiten als Künstlerin oder Künstler in Hamburg.
- Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent ein und bemühen sich um weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen.
Ihr Projekt erfüllt einige der folgenden Zielsetzungen für das Musikleben Hamburgs:
- Es bereichert das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse.
- Es stärkt die Präsenz der einzelnen Musiksparten.
- Es regt neue Kooperationen an.
- Es fördert die künstlerische Qualität und Entwicklung.
- Es vertieft die Internationalisierung.
- Es ermöglicht eine erhöhte kulturelle Teilhabe, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel.
- Es stärkt das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot.
- Es weist Professionalität, künstlerische Qualität und einen innovativen Anspruch auf.
- Sie sichern die Geschäftsführung ordnungsgemäß und gewährleisten die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projektmittel im Musikstadtfonds von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimas.