Projektfonds Medien und Bildung
Worum es geht
Der Projektfonds Medien und Bildung Hamburg unterstützt Medienbildungsprojekte in Hamburg. Die Fördergelder werden von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) über das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) verwaltet.
Das Ziel ist die Förderung von Projekten, die im Bereich der Förderung digitaler Kompetenzen, Medienkompetenz und Medienbildung angesiedelt sind. Hierdurch soll allen in Hamburg lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern ihr Recht auf Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Situation und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status – ermöglicht werden. Die Ziele des Fonds Medien und Bildung sind an den Kompetenzbereichen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ angelehnt und sollen zu einer besseren Einbindung dieser Strategie in Hamburg führen. Weitere definierte Ziele sind unter anderem die Stärkung der Mündigkeit in der von Digitalisierung geprägten Welt sowie die Förderung des Verständnisses der digitalen Transformationsprozesse, die Fokussierung der individuellen Entfaltung und die Entwicklung der 4Ks (Kreativität, Kollaboration, Kritikfähigkeit, Kommunikation), die alle in den sechs Kompetenzbereichen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ operationalisiert sind.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Bewerbung: Einreichung einer Projektskizze im Rahmen eines Ideenwettbewerbs. Nutzen Sie dazu bitte ab 01.01.2026 das Bewerbungsformular und beachten Sie die Förderrichtlinie. Die Bewerbung senden Sie bitte bis zum 08.03.2026 an medienbildungsfonds@bsfb.hamburg.de
Antragstellung: Nach der Jury-Auswahl muss ein detaillierter Antrag gestellt werden.
Bewilligung und Auszahlung: Nach positiver Entscheidung wird ein schriftlicher Zuwendungsbescheid erlassen.
Verwendungsnachweis: Innerhalb von 6 Monaten nach Projektende muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, vorgelegt werden.
Bewerbungsschluss für Projekte, die im folgenden Schuljahr geplant sind, war der 08.03.2026.
Die Jurysitzung erfolgt einige Wochen später. Dann wird über die Bewerbungen beraten und entschieden. Bei einem positiven Entscheid seitens der Jury werden Sie aufgefordert, einen entsprechenden Antrag an die Zuwendungsabteilung zu stellen. Danach folgt der Bescheid.
Beachten Sie bitte, dass der Beginn der Maßnahmen, für die die Mittel verwendet werden sollen, erst nach dem Start des Zuwendungszeitraums liegen kann. Der formale Start hierfür ist der 01.08. eines Jahres. Wenn Sie früher starten wollen beziehungsweise müssen, dann kontaktieren Sie bitte die Behörde für Schule und Berufsbildung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hamburger Institutionen und Initiativen,
- freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
Einzelpersonen (natürliche Personen)
sowie Kooperationen mit staatlichen oder privaten Schulen (in diesen Fällen muss der Antrag vom nichtschulischen Partner gestellt werden).
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projektfonds Medien und Bildung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasc.