Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz – Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Worum es geht

Wenn Sie in Bremen in die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Bremen unterstützt Sie im Bereich der ambulanten Pflege und der ergänzenden Pflegeformen.

Sie erhalten vor allem für folgende Projekte einen Zuschuss:

  • Weiterentwicklung bestehender Pflegeangebote,
  • Entwicklung innovativer pflegerischer Angebote,
  • Verbesserung der Wohnsituation und Versorgung für pflegebedürftige Menschen,
  • Vernetzung der teilstationären, ambulanten und Kurzzeitpflege,
  • Beseitigung von Defiziten bei der ambulanten, teilstationären und Kurzzeitpflege,
  • bautechnische Anpassung von unterstützenden Wohnformen,
  • Einrichtungen generationenverbindender Angebote,
  • Öffnung von Angeboten der offenen Altenhilfe und von Orten der öffentlichen Begegnung, wie Bürgerhäusern, für pflegebedürftige Menschen.
  • Bis zu einer Höhe von EUR 5.000 für Einzelprojekte kann die zuständige Behörde ohne Anhörung des Fondsbeirats entscheiden.

Stellen Sie Ihren Antrag Sie vor Beginn des Vorhabens

bis spätestens 30.9. für eine Förderung ab 1.1. des Folgejahres und

bis spätestens 31.3. für eine Förderung ab 1.7. des laufenden Jahres

an die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Organisationen und Dienste, die im Bereich der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung tätig sind, sowie sonstige Projektträger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • über besondere Erfahrungen und über Kompetenzen in den förderfähigen Bereichen verfügen,
  • bereit sein, ausführlich über die Erfahrungen, Ergebnisse und Effekte der geförderten Maßnahme zu berichten und sich externer wissenschaftlicher Evaluation zu stellen,
  • einen Finanzierungsplan vorlegen und die Höhe der beantragten Drittmittel angeben,
  • eine verantwortliche Person benennen, die zuverlässig und geeignet ist, die Fördermittel zu verwalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

28195 Bremen

0421 3612077

www.soziales.bremen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsge.