Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Schwerpunkt Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo).

Gefördert werden Forschungsarbeiten als Einzel- und als Verbundprojekt in den folgenden Modulen:

  • Modul A: Forschungsdesiderate und thematische sowie personelle Erweiterungen der WiHo: Identifizierung bestehender Forschungslücken sowie neu identifizierte Forschungsthemen, die für die WiHo-Forschung erstmalig erschlossen werden,
  • Modul B: International ausgerichtete Forschungsprojekte: Bewertung und Weiterentwicklung nationaler Problemlagen und Forschungsansätze im internationalen Kontext anderer Länder,
  • Modul C: Forschungsaktivitäten anlässlich vorhandener besonderer Informations-/Beratungsbedarfe: Empirisch orientierte Forschungsaktivitäten zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen mit aktuellem und handlungsbezogenem Wissensbedarf,

Modul D: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung:

  • Teilmodul – D1: Forschungsprojekte zur Datennutzung, die Entwicklungen in der Wissenschaft insgesamt beziehungsweise in den verschiedenen Disziplinen aus einer analytischen Perspektive in den Blick nehmen,
  • Teilmodul D2: Forschungsprojekte, die vorhandene technisch-organisatorische Voraussetzungen und datenbezogene Entwicklungsmöglichkeiten aus einer praktischen Anwendungsperspektive in den Blick nehmen,

Modul E: Wissenstransfer in die Anwendung und Lehre:

  • Teilmodul E1: Konzeption und Durchführung von Transferprojekten mit dem Ziel, generiertes Wissen in die Praxis zu transferieren,
  • Teilmodul E2: Konzeptentwicklung Studienangebote/-materialien für WiHo-Studiengänge, Zertifikatskurse et cetera sowie zur Erhöhung der Attraktivität des WiHo-Studienangebots.
  • Zu den Modulen sind gesonderte unterjährige Förderaufrufe geplant.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Sie erhalten als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Das Förderverfahren ist zweistufig. Ihre Projektskizze reichen Sie bitte zu den spezifischen Förderaufrufen zu den dort genannten Einreichfristen bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger ein.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderaufrufe.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

In der 1. Stufe des Verfahrens sind Projektskizzen bis zum 14.11.2025 in elektronischer Form über easy-Online (siehe weiterführende Links) an den Projektträger einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen

  • Universitäten, universitäre Einrichtungen,
  • Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen Ihren Sitz in Deutschland.
  • Sie sind auf dem Gebiet der WiHo beziehungsweise eines Fachgebiets mit hoher Relevanz für die WiHo ausgewiesen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie sind verpflichtet, gewonnene Daten und Erkenntnisse nach Abschluss des Vorhabens in weitergabefähiger Form geeigneten Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI / VDE Innovation + Technik GmbH

10623 Berlin

+49 30 310078-377

www.vdivde-it.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschu.