Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Worum es geht

Wenn Sie in Thüringen zeitgenössische, innovative Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur verwirklichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel als Zuschuss für Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter in den Bereichen

Bildende Kunst,

Darstellende Kunst (Tanz/Theater)

Medienkunst und Bewegtbild

Musik und

Literatur.

In dem geförderten Vorhaben müssen Sie mindestens eines der folgenden Ziele umsetzen:

hohe künstlerische Qualität

Förderung des künstlerischen Nachwuchses

künstlerische und kulturelle Vielfalt

Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken

Kulturelle Bildung und Teilhabe

  • Ausgleich regionaler Benachteiligung.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab.
  • Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Anträge zur Projektförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen (siehe weiterführende Links)  einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Neben allgemeinen Angaben zum Projekt (beispielsweise Ziele, Zeitplan, Kooperationspartner) sind für die Bewerbung erforderlich:

Darstellung der Projektidee und des künstlerischen Vorhabens

Ausführliche und aussagekräftige Projektbeschreibung mit Zielen, Zeitplan und Kooperationspartnern

Kosten- und Finanzierungsplan

Angaben zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern

Folgende Anlagen sind beizufügen:

Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

  • Nachweise zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres
  • Bei Vereinen, Institutionen oder ähnlichen Rechtsformen: Aktueller Nachweis der Vertretungsberechtigung (beispielsweise Vereinsregisterauszug, Vollmacht)
  • Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand beziehungsweise der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.

Bearbeitungsdauer

Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.

Fristen

Sie können Anträge vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr einreichen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

99867 Gotha

+49 3621 42969-0

kulturstiftung-thueringen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen von Bundesministerium für Wirtscha.