Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Niedersachsen
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Bildungsangebote umsetzen wollen, die den Hochschulzugang für qualifizierte Personen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei Vorhaben zur Öffnung von niedersächsischen Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und vor allem ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Sie erhalten die Förderung für die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von
berufsbegleitend und modularisiert studierbaren (Weiter-)Bildungsangeboten an Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Verbidnung mit Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs oder
berufsbegleitenden Bildungsangeboten der niedersächsischen Erwachsenenbildung zur Unterstützung des Hochschulzugangs sowie des Übergangs vom Beruf in die Hochschule für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Vorhaben, bei denen niedersächsische Hochschulen und niedersächsische Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammenarbeiten, werden bevorzugt gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei aus ESF+-Mitteln
im Programmgebiet „stärker entwickelte Region“ (SER) maximal 40 Prozent und
im Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) maximal 60 Prozent.
Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, bei Projekten, die sowohl Entwicklung als auch Erprobung zum Gegenstand haben, 36 Monate.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) sowie
- anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEB).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung des Projekts müssen normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Sie müssen die Projekte eigenverantwortlich, gegebenenfalls mit Kooperationspartnerinnen und -partnern, durchführen. Zur Umsetzung von Projektbestandteilen können Sie Dritte beauftragen.
- Beachten Sie bitte, dass eine Beratung zur Antragstellung durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) verpflichtend ist.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
- Bei Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit nachweisen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027) von Bundesmini.
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