Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten

Investitionsbank Berlin (IBB)

Worum es geht

Wenn Sie Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen sowie zur Akquisition von ausländischen Unternehmen als Investoren im Land Berlin.

Sie erhalten die Förderung für

  • Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland,
  • Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland sowie
  • Unternehmensdelegationsreisen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal aber EUR 150.000 je Einzelmaßnahme.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal an die Investitionsbank Berlin (IBB), Kundenzentrum Wirtschaft.
  • Ihren Antrag zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten und Brancheninformationsständen auf Messen und Ausstellungen, die im Landesmesseplan enthalten sind, reichen Sie spätestens 12 Wochen nach Bekanntmachung des Landesmesseplans und Ihren Antrag für andere Maßnahmen bitte spätestens 6 Wochen vor Beginn ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin. Hierzu zählen insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Beteiligung an Gemeinschafts- und Infoständen soll sich vorrangig auf die im Landesmesseplan Berlin festgelegten Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland beziehen.
  • Sie müssen ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung vorlegen.
  • An der Maßnahme sollen normalerweise nicht weniger als 5 kleine und mittlere Unternehmen oder Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen teilnehmen.
  • Messegesellschaften werden nicht gefördert.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Berlin (IBB)

10719 Berlin

+49 30 2125-0

www.ibb.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten von Bu.