Pro-Aktiv-Centren
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Niedersachsen
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung
- Fördergeber
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie ein Pro-Aktiv-Center betreiben oder dort Maßnahmen planen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Arbeit von Pro-Aktiv-Centren, die individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen anbieten.
Sie erhalten die Förderung für
den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers sowie
- zusätzliche innovative Maßnahmen in Pro-Aktiv-Centren, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, maximal aber EUR 1 Million.
- Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 22 Monate begrenzt.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein.
- Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover. Sie können die Fördermittel weiterleiten an kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen der Beschäftigungsförderung sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfängerin oder Letztempfänger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihres Vorhabens sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren.
- Ihre Betriebsstätte muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Ihr Pro-Aktiv-Center muss als eigenständige, personell abgegrenzte Organisationseinheit arbeiten.
- Sie beziehungsweise die Letztempfängerin oder der Letztempfänger müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein und Erfahrung in der Durchführung von Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit haben.
- In dem geförderten Pro-Aktiv-Center müssen individuelle Einzelfallhilfen durch sozialpädagogische Fachkräfte durchgeführt werden.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Pro-Aktiv-Centren von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensie.
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