Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz Ihres Wohngebäudes vor Hochwasser, Starkregen oder Sturzfluten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre private Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Damit werden Ihre Investitionen an bestehenden Wohngebäuden unterstützt, die in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen, sowie
- die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 20.000 sowie
- für den Sächsischen Hochwasservorsorgeausweis oder ein vergleichbares Gutachten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 1.200 je Gebäude.
- Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Gebäude befindet sich in Sachsen.
- Sie nutzen das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken.
- Ihre investiven Maßnahmen müssen gemäß eines Gutachtens ein darin empfohlenes Schutzziel erreichen.
Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen an
Ferien- beziehungsweise Wochenendhäusern und
Gebäuden, die ohne eine erforderliche Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens errichtet wurden,
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021 von Bundesministerium für Wirts.