Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen (FRL PKFH)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Bereich des vorbeugenden Kinderschutzes und der Frühen Hilfen, wenn Sie ein bedarfsgerechtes Angebot sowie den gleichmäßigen Ausbau und die Verstetigung dieses Angebots sicherstellen.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz,
  • die psychosoziale Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen,
  • die Erprobung innovativer Maßnahmen und die Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen sowie
  • ergänzende Maßnahmen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, vor allem Vorhaben mit landesweiter Bedeutung und Modellvorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ihren Antrag richten Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.
  • Reichen Sie Ihren Antrag für ein Modellvorhaben auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen ein, in denen Einzelheiten der Förderung festgelegt werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe,

anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie

in begründeten Einzelfällen nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mit der Verwaltung des Landesjugendamts eine Kooperationsvereinbarung abschließen.
  • Für Landkreise und kreisfreie Städte gilt: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss ein regionales Gesamtkonzept zur Umsetzung des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen in der kommunalen Gebietskörperschaft vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kommunaler Sozialverband Sachsen

04105 Leipzig

0341 12660

www.ksv-sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen (FRL PKFH) von Bundesministerium für W.