Opfer- und Präventionshilfe

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe.

Sie erhalten die Förderung für

  • sozialpädagogische Angebote für Gefangene im Justizvollzug, Haftentlassene und Probanden des Sozialen Dienstes der Justiz,
  • Untersuchungshaft-Vermeidung bei Jugendlichen,
  • Betreutes Wohnen,
  • Beratung und Betreuung von Opfern sowie Straftäterinnen und Straftätern,
  • Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straffälligen- und Opferhilfe,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen der freien und staatlichen Straffälligen- und Opferhilfe, einschließlich Tagungen sowie
  • wissenschaftliche Evaluation.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Stellen Sie Ihren Antrag für institutionelle Förderungen bitte formgebunden bis zum 1.10. für das folgende Haushaltsjahr an das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
  • Reichen Sie Ihren Antrag für eine Projektförderung mindestens 2 Monate vor Projektbeginn über den überörtlichen Träger ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie können nicht mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene fördern lassen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

01097 Dresden

0351 5640

www.justiz.sachsen.de/smj/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Opfer- und Präventionshilfe von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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