Örtliche Jugendförderung
Worum es geht
Wenn Sie als Träger der örtlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote planen, bereitstellen und fördern möchten.
Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben für
- Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit einschließlich schulbezogener Jugendarbeit,
- die Förderung von Strukturen der Jugendverbandsarbeit einschließlich ihrer Zusammenschlüsse (insbesondere Jugendringe),
- Leistungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit,
- Leistungen im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes,
- Leistungen im Rahmen von ambulanten Maßnahmen für straffällige junge Menschen,
- Maßnahmen zur Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen.
- Sie erhalten die Förderung als Festbetragsfinanzierung (Pauschale).
- Die Höhe des Festbetrags berechnet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes sowie den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik zu den Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahmen sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
- Sie müssen die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses für die jeweiligen Förderbereiche berücksichtigen.
- Schulbezogene Jugendarbeit müssen Sie in Kooperation mit Regelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen sowie ab Klassenstufe 5 mit Gemeinschaftsschulen, in Ausnahmefällen mit Förderzentren, durchführen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
99099 Erfurt
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Örtliche Jugendförderung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, l.