Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt auf den ökologischen Landbau umstellen oder ihn beibehalten oder durch andere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beitragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus und bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Mittel der Förderung gewähren das Saarland, die EU und der Bund.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus,
  • die Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über Winter,
  • Blühflächen als naturbetonte Strukturelemente in der Feldflur,
  • die extensive Bewirtschaftung naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands (ausschließlich in Kombination mit der extensiven Bewirtschaftung von Obstbeständen),
  • die umweltgerechte Bewirtschaftung naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands sowie
  • die extensive Bewirtschaftung von Obstbeständen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt je nach Art Ihrer Maßnahme bei EUR 800,00 oder EUR 1.500 im Verpflichtungszeitraum.
  • Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis zum 15.5. für das Folgejahr an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014–2020 (SEPL 2014–2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
  • Für die jeweiligen Maßnahmen gelten spezifische Voraussetzungen.
  • Sie müssen die Zuwendungsvoraussetzungen mindestens 5 Jahre lang einhalten.
  • Agrarumweltmaßnahmen müssen Sie auf Flächen im Saarland durchführen. Beim ökologischen/biologischen Landbau sind auch in Rheinland-Pfalz gelegene Flächen förderfähig.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder für die eine Rechtsverpflichtung zur Umsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen besteht.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

66117 Saarbrücken

0681 5014500

www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlic.