Ökolandbau
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu beitragen, den ökologischen Landbau in Niedersachsen auszuweiten und die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen, die ökologisch wirtschaften.
Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben, Sach- und Reisekosten für
- die Teilnahme von Erzeugerinnen und Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau,
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen durch Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (dazu gehören auch Ausbildungskurse, Workshops und Coachings) und auch für Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen,
- Bereitstellung von Beratungsdiensten für ökologische sowie für an Umstellung auf Ökolandbau interessierte Betriebe,
- Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
Zusammenarbeit im Agrarsektor und
- Forschung und Entwicklung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe Ihres Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie bekommen aber höchstens EUR 300.000 pro Jahr.
- Wenn Sie eine Förderung durch mehrere Stellen bekommen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Durchführung des Projektes haben oder eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften sind, kann die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 75 Prozent betragen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Niedersachsen oder zum größten Teil in Niedersachsen durchführen.
- Beachten Sie bitte, dass Unternehmen als Projektträger Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein müssen.
Sie erhalten keine Förderung für
- Investitionen,
- Sachschadensersatz bei Benutzung eines Pkw/motorbetriebenen Fahrzeugs,
- außertarifliche Zulagen oder geldwerte Vorteile,
- Tagegelder für Teilnehmende an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,
- Ausgaben für Vertretungsdienste während der Teilnahme an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,
- Ausgaben für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und für die Bereitstellung von Beratungsdiensten, für die Sie eine Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten können.
- Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ökolandbau von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert unte.