Neue Förderung von E-Autos

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Worum es geht

Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 01.01.2026. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Webseite des BMUKN unter weiterführende Links. Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb sowie bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride oder sogenannte Range-Extender).

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.

Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden nur dann gefördert, wenn die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.

Die Details der Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Zuschusses, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 01.01.2026.

rechtliche Voraussetzungen

Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben.

Absehbar ist derzeit, dass folgende Dokumente für die Antragstellung benötigt werden:

Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags

  • Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
  • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

10117 Berlin

+49 30 18305-0

www.bundesumweltministerium.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Neue Förderung von E-Autos von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.