Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie als Waldgenossenschaft Dienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Waldgenossenschaft bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.

Sie erhalten die Förderung für die folgenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen:

  • Wirtschaftsplanung,
  • biologische Produktion,
  • technische Produktion,
  • Förderung der Biodiversität im Wald.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
  • Der jährliche Höchstbetrag ist abhängig von Ihrer Hektar-Fläche und einem durchschnittlichen Betreuungszeitbedarf je Hektar.
  • Der Höchstbetrag für Ihr zusätzlich eingestelltes Fachpersonal beträgt EUR 60.000 pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden).
  • Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.
  • Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Satzungen von der zuständigen Behörde genehmigt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Forstfläche muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Die Betreuungsdienstleistungen müssen Sie durch fachkundiges Personal erbringen lassen.
  • Das Gültigkeitsdatum des vorliegenden Forsteinrichtungswerks darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
  • Sie müssen die Bewirtschaftungsgrundsätze des Gemeinschaftswaldgesetzes eingehalten.
  • Sie müssen nach einem anerkannten Wald-Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zertifiziert sein.
  • Wenn Ihre Waldgenossenschaft am 31.12.2019 Mitglied eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses war, muss sie auch während der Projektlaufzeit weiterhin Mitglied sein.
  • Sie dürfen Dienstleistungsverträge für Betreuungsdienstleistungen für maximal 5 Jahre abschließen.

Keine Förderung erhalten Sie für

  • Maßnahmen zur Holzvermarktung und zum Holzverkauf,
  • allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungstätigkeiten einschließlich Reisekosten und Personalverwaltung,
  • Rechts- und Steuerberatung,
  • Ausgaben für Miete und Leasing,
  • Gebäude- beziehungsweise Grundstücksankäufe,
  • Energie- und Nebenkosten,
  • die Übernahme von gesetzlichen Verpflichtungen, wie Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

48147 Münster

0251 917970

www.wald-und-holz.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften von Bundesministerium fü.