Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft die land- und forstwirtschaftlichen Wege in Ihrer Region nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.00.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als förderfähige zentrale Wege gelten Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften.
  • Die beantragten Wege sind in einer von der Gemeinde erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzeption enthalten.
  • Sie weisen die Erforderlichkeit der Modernisierung oder die fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite des zu fördernden Weges nach.

Nicht gefördert werden

Reparaturen von Wegen aufgrund vernachlässigter Unterhaltung,

Kosten für Aufwendungen für Gemeindeverbindungsstraßen sowie

nicht investive Maßnahmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

70174 Stuttgart

0711 959800

www.lgl-bw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) von Bundesministeriu.