Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land
Worum es geht
Wenn Sie das Radverkehrsnetz in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund stellt dem Saarland mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Finanzhilfen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Das Saarland setzt dieses Sonderprogramm im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) um.
Sie bekommen die Förderung für
- den Neu, Um- und Ausbau (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter) von
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen,
- eigenständigen Radwegen,
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen,
- von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, dem Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien sowie für aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen und wegweisende Beschilderung,
- den Neu-, Um- und Ausbau (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter) von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder wie Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser sowie aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung einschließlich Beleuchtungsanlagen,
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Ihre Maßnahme von besonderem Landesinteresse ist, können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an das Ministerium für Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gemeinden,
Städte und
Landkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre zu fördernden Maßnahmen müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts beziehungsweise Radnetzes planen.
- Ihre Investition hat eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre und weist insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales auf.
- Sie stellen sicher, dass Ihre zu fördernde Verkehrsinfrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
- Investitionen, die ausschließlich touristischen Verkehren dienen oder zu dienen bestimmt sind,
- Fahrradabstellanlagen an Bildungseinrichtungen, deren Träger die Kommune ist.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
66117 Saarbrücken
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land von Bundesministerium .
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