Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Worum es geht

Wenn Sie Lösungsansätze für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung erforschen oder den Wissensaustausch im Bereich Forstwissenschaft mit der Ukraine fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Wiederherstellung der Wälder in der Ukraine dienen und die Nutzung der ukrainischen Wälder auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umstellen.

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen der forstlichen Forschungszusammenarbeit mit der Ukraine und zur Weitergabe und zum Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Förderfähig sind Projekte mit folgenden thematischen Zielen:

  • Wiederherstellung der ukrainischen Waldökosysteme und deren Ökosystemdienstleistungen wie Bodenschutz, Wasserregulierung, Kohlenstoffbindung und Erhalt der Biodiversität,
  • Waldgesundheit, Waldumbau und Stärkung der Resilienz der bestehenden Wälder gegenüber dem Klimawandel und biotischen wie abiotischen Schäden,
  • Unterstützung des Wiederaufbaus von Wäldern und bei Erweiterung der Waldfläche durch resiliente, klimaangepasste Wälder,
  • integriertes Waldbrandmanagement im Hinblick auf mit Kampfmitteln belasteten Flächen,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels,
  • Verbesserung der Produktivität von Waldressourcen (Holz und Nicht-Holz-Produkte) mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zu sozioökonomischen Aspekten in der Waldwirtschaft, wie der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Stärkung des ländlichen Raumes,
  • Digitalisierung im Bereich Waldmonitoring und -management.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab:

  • Förderung forstlicher Forschungsprojekte: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, für Unternehmen maximal 500.000 EUR,
  • Gruppenschulungen in Deutschland für bis zu 15 Personen aus der Ukraine und für bis zu 3 Wochen: Zuschuss zu den Reisekosten für Economy-Flüge nach Deutschland, Tage- und Übernachtungsgeld sowie Aufwendungen für Inlandsreisen in Deutschland gemäß BRKG sowie ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70,00 EUR pro Tag pro gefördertem Teilnehmenden,
  • Durchführung von Gruppenschulungen in der Ukraine für maximal 2 Forstexpertinnen/Forstexperten für maximal 3 Wochen: Aufwendungen für die Flugreise, Reisemittel im Ausland, Tage- und Übernachtungsgelder gemäß BRKG sowie für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzungen, Ausbildungsmaterialien sowie Honorare und für bis zu 15 lokale Teilnehmende ein Tagegeld von 10,00 EUR und bis zu 10,00 EUR pro Teilnehmenden für Catering,
  • Fachinformationsreisen für Forstexpertinnen und Forstexperten in Deutschland für maximal 25 ausländische Forstexpertinnen und Forstexperten: Zuschuss zu den Reisekosten für Economy-Flüge nach Deutschland, Tage- und Übernachtungsgeld sowie Aufwendungen für Inlandsreisen in Deutschland gemäß BRKG sowie ein Zuschuss zu den Ausgaben für die Planung und Durchführung der Fachinformationsreisen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Das Förderverfahren ist zweistufig für Projekte der Forschungszusammenarbeit und einstufig für Projekte zur Weitergabe und den Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Sie können Ihre Projektskizze sowie Ihren Förderantrag zweimal jährlich, zum 1.1. und 1.8. eines jeden Jahres, einreichen.
  • Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren Antrag reichen Sie bitte elektronisch und per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Hochschulen,

außeruniversitäre Forschungsinstitute sowie

Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL.

Im Bereich „Weitergabe und Austausch von Wissen im Forstbereich“ sind zudem auch antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Vereine,

Stiftungen sowie

Verbände der Forstwirtschaft.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Für Ihr Vorhaben stehen keine anderen öffentlichen Mittel zur Verfügung.
  • Sie besitzen die notwendigen Qualifikationen zur Durchführung der Arbeiten.
  • Sie binden im Bereich der forstlichen Forschungszusammenarbeit qualifizierte Partnerinnen und Partner in der Ukraine entsprechend dem Forschungsthema ein.
  • Den forstwissenschaftlichen Austausch auf Fachveranstaltungen sowie Gruppenschulungen in der Ukraine führen Sie schwerpunktmäßig in Kooperation durch, wobei mindestens eine lokale Partnerin oder ein lokaler Partner aus der Ukraine beteiligt ist.
  • Sie betreiben ein eigenes Forschungsdatenmanagement zur Archivierung, Dokumentation und Weitergabe der gewonnenen Forschungsdaten.
  • Eine Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

53179 Bonn

0228 68453779

www.ble.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder von Bundes.