Mittelstandsförderung – B.III.2 – Projekte mit Modellcharakter

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben planen, um die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die helfen, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern oder in sonstiger Weise deren Leistungsfähigkeit signifikant zu stärken.

Die Förderung erhalten Sie vor allem für anwendungsorientierte Studien, die einer größeren Anzahl von KMU zugute kommen. Dazu zählt etwa die Überprüfung sächsischer Fachstrategien und Mittelstandsinitiativen auf ihre Umsetzbarkeit in künftige Förderbausteine.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wird im Einzelfall festgelegt.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kammern,
  • Verbände,
  • sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter,
  • Hochschulen,
  • Standortgemeinschaften nach dem sächsischen BID-Gesetz (Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels - und Dienstleistungszentren)
  • sowie Kommunen und Landkreise.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen sich selbst angemessen an den Projektausgaben beteiligen, normalerweise beträgt die Eigenbeteiligung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Mittelstandsförderung – B.III.2 – Projekte mit Modellcharakter von Bundesministe.