Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Bundesministerium des Innern (BMI)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand
03.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.

Sie erhalten die Förderung für

  • bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards und
  • Ergänzung des individuellen Beratungsangebotes durch soziale Gruppenarbeit.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15. November für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • Wenn Sie das 1. Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31. Mai des der Förderung vorausgehenden Jahres.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,

der Bund der Vertriebenen sowie

im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie stellen ein bundesweites Angebot sicher.
  • Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
  • Sie verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Zugewanderten und bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Integrationsförderung tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen mit.
  • Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater ein.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weiteren Trägern der MBE.
  • Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

90461 Nürnberg

+49 911 943-0

www.bamf.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) von Bundesministerium für Wir.

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