Messen und Ausstellungen

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen an einer internationalen oder international ausgerichteten Messe teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen und überregionalen, auf internationale Märkte ausgerichteten Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Dazu gehören auch Präsenzteilnahmen an hybriden Messen und Ausstellungen.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Standflächenmiete sowie alle mit der Messe verbundenen und vom Messeveranstalter direkt in Rechnung gestellten Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

Kleinstunternehmen bis zu 50 Prozent,

kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und

mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent

  • der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000.
  • Als Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als 5 Jahre ist und sich auf einem Messestand oder auf einer Ausstellung präsentiert, können Sie alternativ eine pauschale Start-up-Förderung in Höhe von EUR 2.000 erhalten, falls die Standardförderung unter diesem Betrag liegen würde.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.
  • Sie können mit Ihrem Unternehmen pro Kalenderjahr eine Förderung für höchstens 3 Messeteilnahmen erhalten.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung des Antragsformulars per E-Mail, im Ausnahmefall auch schriftlich, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Beachten Sie bitte, dass mit Eingang Ihres Antrags der vorzeitige Vorhabenbeginn (vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides) als genehmigt gilt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Unternehmen im Haupterwerb betreiben.
  • In begründeten Aunahmefällen können Sie eine einzelbetriebliche Messeförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern außerhalb des deutschen Gemeinschaftsstandes für Messen und Ausstellungen, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes gelistet sind, erhalten.

Nicht antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft,
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien und ähnliche soziale Einrichtungen,
  • Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe,
  • Rechts- und Patentanwaltschaften, Notariate sowie sonstige rechtsberatende Berufe
  • Wirtschafts- und Buchprüfungen, Steuerberatungen sowie sonstige steuer- und wirtschaftsberatende Berufe,
  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte,
  • Maklerbüros sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Galerien,
  • Autohäuser, Tankstellen,
  • Bildungs- und Erziehungseinrichtungen,
  • Detekteien, gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften,
  • Unternehmen der Bereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,

Vereine sowie

  • Antragstellerinnen und Antragsteller, die das Unternehmen nicht im Haupterwerb betreiben.
  • Weiterhin erhalten Sie die Förderung nicht für die Teilnahme an regionalen Messen, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, an Verkaufsausstellungen und Events mit Marktcharakter sowie an virtuellen Messen und Ausstellungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

19061 Schwerin

+49 385 6363-0

www.lfi-mv.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Messen und Ausstellungen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, l.