Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Worum es geht

Wenn Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten.

Sie erhalten die Förderung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz oder für die Übernahme eines Betriebs im Bereich des Handwerks.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10.000. Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 15.000 betragen. Dies gilt ohne die Kosten für Investitionen in bauliche Infrastruktur und ohne Personalausgaben und Ihren Lohn.

Stellen Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Handwerkskammer. Der Antrag wird von dort an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt,
  • wenn Sie EU-Bürgerin und EU-Bürger sind beziehungsweise Ihre Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige Existenz nicht ausschließt und

wenn Sie sich nach Ablegung der Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, zu dem Ihre Meisterprüfung Sie berechtigt.

Die Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss ein Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt sein.
  • Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss mindestens 3 Jahre bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie ihn nicht aufgeben oder die Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen-Anhalt verlegen.
  • Ihre zuständige Handwerkskammer muss Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihrer beabsichtigten Neugründung oder Übernahme bestätigen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt von Bundesministerium für Wirtschaft und K.