Meistergründungsprämie NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Worum es geht

Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Handwerksmeisterin oder -meister bei Ihrer Existenzgründung.

Sie erhalten die Meistergründungsprämie NRW für die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes oder wenn Sie sich mehrheitlich an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen beteiligen.

Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 10.500.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit über die zuständige Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für insgesamt mindestens 12 Monate beschäftigen. Teilzeitarbeitsplätze werden anteilig berücksichtigt. Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender beschäftigt wird.
  • Bei einer Betriebsübernahme müssen Sie die vorhandenen Arbeitsplätze normalerweise für mindestens 12 Monate erhalten.
  • Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 12.000 betragen. Ausgenommen davon sind Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und der Unternehmerlohn.

Sie müssen

  • eine Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer besuchen,
  • ein positives Votum der zuständigen Handwerkskammer nachweisen,
  • ein Gründungskonzept vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

40221 Düsseldorf

0211 30108310

www.lgh.nrw

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Meistergründungsprämie NRW von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.