Meistergründungsprämie

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Worum es geht

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung Unternehmens planen oder ein Unternehmen übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einer

Grundförderung für

die erstmalige Gründung eines Unternehmens im Handwerk,

die erstmalige Übernahme eines Betriebes im Handwerk oder

die erstmalig tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen;

Aufbauförderung für

  • die Schaffung und Besetzung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen.
  • Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 5.000 als Grundförderung beziehungsweise EUR 2.500 als Aubauförderung.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Aufbaubank.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen nach Anlage A oder B der Handwerksordnung mit Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein und ein Gewerbe angemeldet haben.
  • Sie gründen oder übernehmen ein Unternehmen oder beteiligen sich erstmalig ab dem 10.8.2021 an einem Unternehmen.

Für eine Grundförderung müssen Sie

  • innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung oder nach einem Abschluss mindestens auf dem Niveau Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 6 nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) oder innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Beteiligung den Leistungsnachweis erbringen und
  • eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen.
  • Für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung (Aufbauförderung) müssen Sie
  • die Voraussetzungen für die Grundförderung erfüllen sowie einen entsprechenden Förderantrag vorlegen und
  • einen sozialversicherungspflichtigen branchenüblichen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate schaffen und besetzen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Meistergründungsprämie von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, liz.