Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie zukunftsfähige Innovationsfelder im Rheinischen Revier aus- und aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu einem Innovationsfeld im Rheinischen Revier.

Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde aus wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte per E-Mail eine Skizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Skizze aufgefordert, ein Konzept für die Förderung vorzulegen. Für die Erstellung Ihres förmlichen Förderantrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • An Ihrem Verbundprojekt müssen mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Partnerin oder ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) beteiligt sein.
  • Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner sind grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) angesiedelt.
  • Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Projektträger Jülich (PtJ)

10923 Berlin

030 20199473

www.ptj.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Re.