Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Worum es geht

Wenn Sie eine Maßnahme für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes im Land Brandenburg durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Sie können einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.

Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.

rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Konzeption

Satzung, Gesellschaftsvertrag

Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB

Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)

03048 Cottbus

+49 355 2893-0

lasv.brandenburg.de/lasv/de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenp.