Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Biodiversität gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Bremen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes.

Sie erhalten die Förderung für:

  • Niedermoorsäume,
  • Blühsäume,

Strukturstreifen sowie

  • Amphibiensäume.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Flächengröße.
  • Die Bagatellgrenze beträgt jährlich EUR 250 für einen neuen Vertrag.
  • Ihren Antrag stellen Sie bis zum 1.11. für das Folgejahr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Oberste Naturschutzbehörde.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirte und andere Landbewirtschafter.

Ihre landwirtschaftliche Nutzfläche beziehungsweise die landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss sich im Land Bremen befinden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

28195 Bremen

0421 3612407

www.bauumwelt.bremen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume) von Bundesministerium.