Marktstrukturverbesserung
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich bei effizienterem Ressourceneinsatz landwirtliche Produkte besser verarbeiten und vermarkten lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung: Investitionsausgaben (Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung und/oder Digitalisierung von technischen Anlagen), allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen sowie
- die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen (Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben und Ausgaben für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Erzeugerzusammenschlüsse,
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, sowie
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder.
- Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Ihr Sitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden und Sie müssen die Maßnahme in Nordrhein-Westfalen durchführen.
- Als Unternehmen müssen Sie bei Investitionsvorhaben mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität für die jeweiligen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie eine Förderung erhalten, durch Lieferverträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
- In Ihrem Investitionskonzept müssen Sie einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie normale Absatzmöglichkeiten erbringen.
- Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein und Ihr Angebot überwiegend selbst erzeugen.
- Ihr Vorhaben muss im Einklang mit europäischen und nationalen Umweltvorschriften stehen.
- Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Fertigstellung bei Bauten und baulichen Anlagen, 5 Jahren bei technischen Einrichtungen und 3 Jahren bei EDV-Ausstattungen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
45659 Recklinghausen
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Marktstrukturverbesserung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, .