Markterschließungsrichtlinie
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Berlin, Brandenburg
- Stand
- 05.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Institution, Verband oder Branchennetzwerk Vorhaben zur Markterschließung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert Ihre Maßnahmen mit infrastrukturellem Charakter in Form von Gemeinschaftsprojekten zur Förderung der Markterschließung sowie zur Akquisition von ausländischen Unternehmen als Investoren im Land Brandenburg.
Sie erhalten die Förderung für:
- Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen,
- Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen,
- die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen im In- und Ausland,
Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland sowie
- Veranstaltungen als digitale oder hybride Formate.
- Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses.
- Ihr Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 195.000.
- Für Workshops und Informationsveranstaltungen können Sie einen Zuschuss in Höhe von maximal EUR 50.000 erhalten.
- Ihr Zuschuss für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
- Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind normalerweise wirtschaftsnahe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende, Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg, insbesondere Kammern, Verbände, Branchennetzwerke und landesweit tätige sonstige Organisationen der Wirtschaftsförderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für eine geplante Maßnahme nur, wenn diese im Rahmen der satzungsgemäßen oder im Gesellschaftsvertrag festgelegten Aufgaben durchgeführt werden darf. Ihre Maßnahme darf nicht bereits im Rahmen einer institutionellen oder sonstigen Förderung finanziert werden.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor Antragstellung beginnen. Sie dürfen sich im Vorfeld für eine Messe oder Veranstaltung anmelden.
- Wenn Sie mit anderen brandenburgischen Ausstellerinnen und Ausstellern an einem Gemeinschaftsprojekt teilnehmen, darf die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht unter 5 liegen.
- Wenn Sie als Unternehmen mit Firmen- beziehungsweise Gemeinschaftsstandbetreibern verflochten sind, können Sie Messe-Dienstleistungen anbieten. Es muss sichergestellt sein, dass die Aussteller alternativ auch unabhängige Drittfirmen mit der Abwicklung der Dienstleistungen beauftragen können.
- Bei Begleitmaßnahmen zu Unternehmensreisen müssen Ihre Maßnahmen das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Brandenburg vertreten. Die Anzahl brandenburgischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll hier nicht unter 10 liegen.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Teilnahme für jedes Unternehmen diskriminierungs- und kostenfrei möglich ist.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Markterschließungsrichtlinie von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschut.
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