Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie in umweltfreundliche Energieversorgung von See- und Binnenschiffen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.

Gefördert werden Investitionen für eine bordseitige Aus- und Umrüstung. Es können folgende Systeme zum Einsatz kommen:

  • Energiespeicher einschließlich erforderlicher Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe,
  • Energiewandler,
  • Plug-In Systeme,

Stromübergabesysteme sowie auch

  • Systemkombinationen der genannten Systeme.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für:

  • Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Für kleine Unternehmen ist die Förderquote 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent höher und
  • für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei EUR 5 Millionen und für Modernisierungsmaßnahme in Binnenhäfen bei EUR 2 Millionen.
  • Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer des geförderten Systems werden und eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  • Sie stellen die Finanzierung Ihres Vorhabens sicher.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

26603 Aurich

04941 602766

www.bav.bund.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- .