Liquiditätskredit

L-Bank

Worum es geht

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Liquiditätskredit bekommen.

Die L-Bank gewährt Ihnen als mittelständisches Unternehmen und als Freiberuflerin und Freiberufler Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Vorhaben.

Sie bekommen den Liquiditätskredit für

  • Betriebsmittelfinanzierungen (Liquiditätsbedarf für das Wachstum Ihres Unternehmens, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers),
  • Konsolidierungen (Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung Ihrer Zahlungsfähigkeit, Anpassungsinvestitionen sowie Umschuldungen) sowie
  • Betriebsübernahmen (Kaufpreis, Folgeinvestitionen in Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, Betriebsmittel, Abfindungen).
  • Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
  • Wenn für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar sind, kann Ihre Hausbank
  • eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank,
  • eine bis zu 80-prozentige Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
  • beantragen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder am ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen sich von Ihrer Hausbank schriftlich bestätigen lassen, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen vorliegt.
  • Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Leitlinien der Europäischen Kommission, aus dem Bereich der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie dem Fischerei- und Aquakultursektor werden nicht gefördert.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

L-Bank

70174 Stuttgart

+49 711 122 234-5

www.l-bank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Liquiditätskredit von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensie.