Landwirtschaft – Nachhaltigkeit

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen die Nachhaltigkeit und Effektivität Ihres Betriebs verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, mit denen Sie die Effektivität und Nachhaltigkeit Ihres Betriebs verbessern.

Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • Investitionen zur Minderung von Emissionen,
  • gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirtinnen und Landwirten,
  • Investitionen in den Ökologischen Landbau,
  • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung.
  • Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin und Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.
  • Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.
  • Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Föderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU. Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.
  • Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Diese Maßnahmen werden nicht gefördert:

der Erwerb von Flächen,

der Erwerb von Anteilen an Unternehmen und Unternehmenskäufe

  • Entwässerungsarbeiten,
  • Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 27.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

60486 Frankfurt am Main

+49 69 2107-700

www.rentenbank.de/kontakt/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landwirtschaft – Nachhaltigkeit von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasc.