Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)
Worum es geht
Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Senatsverwaltung für für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstockern, und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt der von der Höhe des Gehalts und von der Vertragsdauer ab und beträgt bei unbefristeten Arbeitsverträgen insgesamt bis zu 17.000 EUR.
Der Förderung kann über einen Zeitraum von 12 bis zu 24 Monaten erfolgen.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Folgende Antragsunterlagen sind postalisch an die Bernburger Straße 27, 10963 Berlin zu senden:
Antrag auf Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (inkl. aller im Antrag aufgeführten Unterlagen)
Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Fristen
Die Einreichungsfrist beträgt 10 Werktage vor Abschluss des Arbeitsvertrages. Bis zur Rückmeldung der Förderstelle darf kein Arbeitsvertrag ausgestellt werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die zu fördernden Personen müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben und einer der folgenden Personengruppen zuzurechnen sein:
- Arbeitslose, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind,
- MiniJobbende (Umwandlung des Arbeitsverhältnisses) ohne Bürgergeld-Bezug,
- Arbeitnehmende, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, mit ergänzendem Bürgergeld-Bezug,
- Arbeitnehmer aus Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e und § 16i SGB II sowie Teilnehmer aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II,
- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
- Sie müssen mit den zu fördernden Personen einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Monaten abschließen. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
- Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 35 Stunden betragen.
- Das Gehalt muss mindestens dem jeweils geltenden gesetzlichen Berliner Landesmindestlohn entsprechen.
- Die Arbeitnehmenden dürfen mit den Arbeitgebenden nicht 1. Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.
- Sie müssen das Arbeitsverhältnis zusätzlich schaffen. In den vergangenen 6 Monaten dürfen Sie keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen haben, und Sie müssen Ihre Auszubildenden übernommen haben.
Sprachen
Deutsch
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Landeszuschuss für KMU
Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung
Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
ID-Nr. in der Transparenzdatenbank
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) von Bu.