Landessportförderung

Landessportbund Niedersachsen e.V.

Worum es geht

Landessportförderung Ziel und Gegenstand Das Land Niedersachsen fördert Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände auf Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes (NSportFG).

Landessportförderung

Ziel und Gegenstand

Das Land Niedersachsen fördert Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände auf Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes (NSportFG).

Gefördert werden Vorhaben im Rahmen folgender Einzelprogramme beziehungsweise Richtlinien:

  • Förderung des Sportstättenbaus,
  • Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung,
  • Förderung von Sportentwicklungsplanungen und Sportraumentwicklungsprozessen,
  • Förderung der Integration im und durch Sport,
  • Sonderprogramm Mitgliederentwicklung.
  • Ziel ist, die Sportentwicklung in Niedersachsen zu unterstützen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Sportverbände, Landesfachverbände und Sportbünde in Niedersachsen.

Voraussetzungen

Es gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinien.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und Umfang der Maßnahme.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in der Regel an den Landessportbund Niedersachsen e.V. zu richten.

Quelle

Informationen des Landessportbundes Niedersachsen e.V., Stand April 2024.

Geltungsdauer

Die Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus und die Richtlinien zur Förderung zielgruppenspezifischer Gesundheitsförderung gelten bis zum 31. Dezember 2025, die Richtlinien zur Förderung der Integration im und durch Sport bis zum 31. Dezember 2024.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landessportbund Niedersachsen e.V.

30169 Hannover

0511 12680

www.lsb-niedersachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landessportförderung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.