Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit dem Transfer-Bonus und dem HighTech-Bonus, wenn Sie Dienstleistungen und Beratungen von externen Dritten für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Der Technologietransfer kann zwischen Ihnen als KMU und den beauftragten

  • Technologietransfereinrichtungen oder privatwirtschaftlichen Transferpartnern (Transfer-Bonus) oder
  • Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (HighTech-Bonus)
  • stattfinden.

Sie bekommen die Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind,
  • Konstruktionsleistungen,
  • Prototypenbau,
  • Design,
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit,
  • Werkstoffstudien,
  • FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,

Service Engineering sowie

  • Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im

  • Transfer-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • HighTech-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen nicht mehr als EUR 75.000 betragen.
  • Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das Serviceportal des Landes an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Vorhaben muss

  • dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen,
  • eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
  • Sie müssen die geförderte Maßnahme innerhalb von 8 Kalendermonaten abschließen.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.
  • Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Bereitstellung von reinen Büroflächen,
  • Skonti und Rabatte,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

24103 Kiel

0431 666660

wtsh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben.