Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Schleswig-Holstein
- Stand
- 09.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kommunalen Träger, gemeinnützige Organisation oder als gewerbliches Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Landes.
Im EFRE-Programmteil werden Vorhaben in folgenden Schwerpunkten unterstützt:
- Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten,
- Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden,
- Steigerung eines nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch produktive Investitionen,
- Förderung von Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen
- Förderung der erneuerbaren Energien und des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft,
- Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur und der grünen Infrastruktur,
- Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Kulturerbes, des nachhaltigen Tourismus in städtischen und nichtstädtischen Gebieten
Die GRW-Förderung fokussiert sich auf
- Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft,
- Schaffung und den Erhalt von Dauerarbeitsplätzen, insbesondere bei KMU,
- Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den strukturschwächeren Regionen sowie
- nichtinvestive Vorhaben von Unternehmen.
- Die Auswahl- und Fördergrundsätze LPW 2021 dienen als Grundlage von eigenständigen Förderrichtlinien.
- Sie bekommen die Förderung normalerweise als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei einer EFRE-Förderung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
- bei einer GRW-Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
- Weitere Einzelheiten zur Höhe der Förderquote bei einer Förderung aus dem EFRE können in den Förderrichtlinien geregelt werden.
- Ihren Antrag können Sie je nach Vorhaben entweder zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) oder fortlaufend stellen.
- Je nach Vorhaben ist für Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zuständig.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Förderrichtlinien konkretisiert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage eigenständiger Programmrichtlinien.
- Fördergebiet der EFRE-Förderung und der Förderung aus Landesmitteln ist ganz Schleswig-Holstein.
- Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden nur in den ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten des Landes vergeben.
- Der Bewilligungszeitraum Ihres Vorhabens muss spätestens am 30.6.2029 enden.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 202.
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