Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine zukunftsorientierte Integrationspolitik umsetzen.
Sie erhalten die Förderung für
- kommunale WIR-Vielfaltszentren in hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten,
- innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (Modellprojekte),
- Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie deren ehrenamtlichen Einsatz,
- Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sowie deren ehrenamtlichen Einsatz,
gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und
- Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.
- Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 25 – Soziales, Integration und Flüchtlinge.
- Sie müssen die Förderung normalerweise jährlich beantragen.
- Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn.
- Wenn Sie einen Antrag für den Einsatz und die Qualifizerung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern und von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen stellen, müssen Sie dies rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (mindestens 4 Wochen) tun.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger in Hessen für Modellprojekte, Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher,
- alle hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte für kommunale WIR-Vielfaltszentren,
- gemeinnützige Migrantenorganisationen, die in Hessen als Verein organisiert sind und noch keine professionalisierten oder hauptamtlichen Organisationstrukturen etabliert haben, sowie
- hessische Kommunen zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden (als kleinere Kommune können Sie mit 1 oder 2 Partnerkommunen einen gemeinsamen Antrag stellen).
- Sie müssen eine Konzeption und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachweisen.
- Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.
Nicht gefördert werden
investive Projekte und Baumaßnahmen und
Maßnahmen, die zu Ihren Regel- beziehungsweise Pflichtaufgaben zählen und für die es schon gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ von Bundesministerium für Wirtschaf.