Landesprogramm Kinderschutz

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Worum es geht

Wenn Sie sich für einen vorbeugenden, kooperativen und inklusvien Kinderschutz einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als Träger der Jugendhilfe oder andere Einrichtung oder Person Maßnahmen im präventiven, kooperativen und inklusiven Kinderschutz planen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz,
  • Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes,
  • Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
  • Projekte und Angebote der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes mit überörtlicher fachlicher Bedeutung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. eines Jahres an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt als Landkreis oder kreisfreie Stadt, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind.

Sie sind antragsberechtigt für Projekte mit überörtlicher und fachlicher Bedeutung als Träger der freien Jugendhilfe sowie als sonstige juristische und natürliche Person.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie berücksichtigen die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses für die jeweiligen Förderbereiche.
  • Sie legen – im Falle der Förderung von Personen – die „Fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ des Landesjugendhilfeausschusses zugrunde.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Kinder- und Jugendschutzdienste

Investitionen und

Maßnahmen, die nach dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ förderfähig sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

99096 Erfurt

0361 57100

bildung.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesprogramm Kinderschutz von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.