Landeskulturförderung
Worum es geht
Landeskulturförderung Ziel und Gegenstand Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.
Landeskulturförderung
Ziel und Gegenstand
Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.
Die Förderung erfolgt in den Bereichen:
- Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen,
- Förderung nichtstaatlicher Museen,
- Förderung von Kunstschulen,
- Förderung investiver Projekte soziokultureller Einrichtungen,
- Förderung von Musik,
- Förderung freier Theater und Tanztheater.
- Zudem werden Stipendien in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben.
- Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen beziehungsweise im Fall von Stipendien Künstlerinnen und Künstler in den jeweiligen Bereichen.
Voraussetzungen
Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.
In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.
Des Weiteren gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderkriterien.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen EUR 5.000 und 50.000 pro Projekt.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.
Quelle
Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Stand Oktober 2023.
Wichtige Hinweise
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im August 2022 eine Richtlinie zur Förderung von investiven Projekten kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen veröffentlicht. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als 3 Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Projektanträge mit einer Summe von EUR 1.000 bis EUR 25.000 können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden, die die jeweiligen Antragsstichtage festlegen. Die Richtlinie zum Investitionsprogramm kann im Internet abgerufen werden.
Die Kulturförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erfolgt auf Basis der 3 Säulen „Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen“, „Projekt- und Programmförderung“ sowie „Regionale Kulturförderung“.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
30169 Hannover
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landeskulturförderung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lize.