Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in betriebliche Innovationen investieren, die für Ihren Betrieb eine technologische Transformation darstellen oder zur Digitalisierung Ihrer Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einführung betrieblicher Innovationen in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur
- Nutzung wesentlicher technologischer Veränderungen in der Produktion und der damit in Verbindung stehenden betrieblichen Organisation,
- Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in der Produktion und bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen sowie
- Umsetzung wesentlicher Innovationen in neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent,
mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent
- der förderfähigen Investitionskosten, jedoch höchstens EUR 5 Millionen.
- Für den Teil Ihres förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, bekommen Sie abweichend einen Zuschuss von maximal von 5 Prozent.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt für
kleine Unternehmen EUR 250.000 und
- mittlere Unternehmen EUR 500.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das elektronische Kundenportal an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:
- Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung,
- Bauhauptgewerbe,
- Einzelhandel,
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen,
- Gastronomie, Campingplätze und Ferienwohnungen.
Nicht gefördert werden außerdem
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsvorhaben muss für Rheinland-Pfalz volkswirtschaftlich förderungswürdig sein und einen wirtschaftlichen Erfolg für Ihr Unternehmen erwarten lassen.
- Sie bekommen die Förderung nur, wenn durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird (sogenannter Primäreffekt). Der Primäreffekt ist in der Regel gegeben, wenn in Ihrer Betriebsstätte zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional abgesetzt werden (sogenannter „Artbegriff“).
- Sie müssen den zu erbringende Mindest-Innovationsgrad durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen beurteilen und bestätigen lassen.
- Sie müssen das Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten durchführen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge erbringen.
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens räumlich ausschließlich in Ihrer Betriebsstätte verbleiben.
- Bei Investitionen von Beherbergungsbetrieben müssen in jedem Fall nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stehen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Grunderwerb,
- Ersatzbeschaffungen,
- Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
55116 Mainz
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher.