Landesbürgschaftsprogramm
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen an Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen oder die im besonderen Interesse des Landes liegen.
Die Landesbürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar-/Avalkredite).
Die Höhe der Bürgschaft wird für den Einzelfall festgelegt, muss aber ein Volumen von EUR 3,5 Millionen übersteigen. Die Bürgschaftsquote kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre.
Für Bürgschaften mit einem Volumen bis zu EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zuständig, für Bürgschaften mit einem Volumen zwischen EUR 2 Millionen und EUR 3,5 Millionen die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Beantragen Sie die Bürgschaft bitte zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft,
- Handwerksbetriebe,
- Angehörige der Freien Berufe,
Existenzgründende sowie
Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den verbürgende Kredit zur Finanzierung eines volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhabens verwenden.
- Sie müssen die ordnungsgemäße Bedienung des Kredites gewährleisten.
- Die nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Kredite ist ausgeschlossen.
- Die spezifischen Voraussetzungen der Allgemeinen Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag sind einzuhalten.
- Die Gewährung von Bürgschaften für Umstrukturierungsmaßnahmen von großen Unternehmen in Schwierigkeiten ist im Einzelfall von der Kommission der Europäischen Union zu notifizieren.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesbürgschaftsprogramm von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, .