Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Förderart
Zuschuss
Region
Saarland
Fördergeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Frauen sowie von sozialraumorientierten Präventionsnetzwerken zur Stärkung von Familien und Kindern.

Sie bekommen die Förderung für

  • eine überregionale Netzwerkstelle „Frauen im Beruf (FiB)“,
  • regionale Beratungsstellen „Frau und Beruf“,
  • Maßnahmen zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt für Frauen ohne Sozialleistungsbezug („Stille Reserve“) und für arbeitslose Frauen,

Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Frauen sowie

  • sozialraumorientierte Präventionsnetzwerke im Kontext „Kinderarmut“.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschuses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahmen tragen zum Handlungsfeld „Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung „Zukunftsarbeit für das Saarland“ bei.
  • Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen müssen einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den jeweiligen Kooperations- beziehungsweise Kofinanzierungspartnerinnen und -partnern abgestimmt sein.
  • Ihr eingesetztes Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die Beratungsarbeit mit Frauen verfügen.
  • Sie verfügen über Erfahrungen in der Beratung und Orientierung von Frauen.
  • Je nach Maßnahme muss Ihr Vorhaben weitere spezifische Anforderungen erfüllen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

66119 Saarbrücken

0681 50100

www.saarland.de/masfg/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ von Bundesminis.

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